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Rotary Club
Bern Rosengarten

WB 17/2015

20. April 2015

Informationen der Präsidentin

Präsidentin Iris Dellsperger heisst die Anwesenden herzlich willkommen, besonders unsere beiden Gäste.

Mit absoluter Mehrheit wurde das Restaurant Beaulieu zum neuen Clublokal Beaulieu ab 1. Juni 2015 gewählt.

Benno Widmer wurde wegen seiner derzeitigen beruflichen Überlastung ab dem 01.04. für ein Jahr dispensiert.

Am Ende bedankt sie sich recht herzlich bei Antoine Roggo für seinen sehr interessanten Vortrag an der Schnittstelle von Medizin und Recht. Schliesslich wünscht allen eine gute Woche.

 

Informationen aus dem Club

Die Präsidentin weist nochmals auf den Ausflug ins Bundesbriefmuseum vom 31.5., geführt durch Regula Wyss, hin.

 

Nächste Meetings

Nächsten Montag ist «Rotary privé» gemäss separater Einladung, welche im Verlauf des Tages folgt. Sie wünscht bereits jetzt einen vergnüglichen Abend. Am 4. Mai sind wir wieder hier zum Brunch.

Zu den nächsten Meetings vergleiche die Homepage des Clubs.

 

Mario Barblan (RC St. Moritz): Projekt in Thailand und Dank an den RC Bern Rosengarten

Mario Barblan, Mitglied RC St. Moritz und RC Nakhon Khon Kaen International in Thailand, übermittelt die besten Wünsche des RC Nakhon Khon Kaen und bedankt sich recht herzlich für die Kuhglocke als Chartergeschenk von Bern Rosengarten. Sie läutet seither jedes Clubmeeting ein. Er orientiert über die derzeitigen Projekte (Unterstützung Verfügbarkeit von reinem Wasser, Unterstützung von Jugendlichen bezüglich Schulfinanzierung u.v.a.). Er freut sich auf die weitere freundschaftliche Verbindung mit dem RC Bern Rosengarten und hofft, dass das von Bernhard Marti und ihm geplante Projekt zum Cluster Projekt 2016/17 wird.

 

Antoine Roggo (RC Bern Christoffel): «If you are sick, first call a lawyer»

Zur Person: Antoine Roggo, seit 2007 Mitglied beim RC Bern Christoffel, ist Arzt, Jurist und Ökonom – ein Lebensweg vom Stahlbauzeichner zum Facharzt in Chirurgie und Intensivmedizin, wobei er sich berufsbegleitend zum Dr. iur. ausgebildet und schliesslich 2007 in Medizinrecht habilitiert hat. Die Ökonomie folgte in den frühen 2000er Jahren: MBA mit der Masterarbeit «Disruptive Innovations in Health Care».                                                                                                     

Einführend erläutert Herr Roggo wesentliche Begriffe des ZGB, insbesondere zur Handlungsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Schaden etc. und weist darauf hin, dass jede Arztbehandlung letztlich eine Körperverletzung darstellt. Um die Körperverletzung zu rechtfertigen müssen Patienten urteilsfähig sein, hinreichend informiert werden und der Körperverletzung zustimmen. Mit dem Vorsorgeauftrag resp. Patientenverfügung stehen Instrumente zur Verfügung, diese Zustimmung auch für den Fall einer fehlenden Urteilsfähigkeit abzugeben.

Nachfolgend führt Herr Roggo durch den Inhalt eines Behandlungsvertrags. Die Vorstellungen der Patienten über die medizinische Machbarkeit seien heute übersteigert. Der Behandlungsvertrag wird regelmässig aus rechtlicher Sicht relevant, wenn sich das Behandlungsergebnis nicht wie gewünscht gestaltet. Die prägnanten Beispiele von Herrn Roggo illustrieren deutlich, was gemeint ist.

Bezüglich der Information des Patienten durch den Arzt hat sich eine standardmässige Vorgehens-weise etabliert (stufenweises Vorgehen, vgl. pdf-Datei), damit der Arzt den Vorwurf, der Patient wäre unzureichend informiert gewesen und hätte daher die Einwilligung nicht in Kenntnis der vollen Tragweite geben können, entgegnen kann. Problematisch in diesem Zusammenhang ist die kognitive Dissonanz, wonach sich die informierten Personen nach kurzer Frist nur noch bruchstückhaft an die Aufklärung/Information erinnern können. In diesem Sinn postuliert Herr Roggo, dass das Fundament der Arzt-Patienten Beziehung das Vertrauen und nicht (haftungs-)rechtliche Überlegungen sein soll, womit die Diskussion auf eine vernünftige Basis gestellt werden könne. Für weitere Details vgl. die beiliegende Präsentation (pdf-Datei).

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